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BAG, Ur­teil vom 12.07.2007, 2 AZR 716/06

   
Schlagworte: Eingliederungsmanagement, Kündigung: Krankheitsbedingt
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 716/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.07.2007
   
Leitsätze:

1. Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris: SGB 9) besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen.

2. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.

3. Die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX stellt eine Konkretisierung des dem gesamten Kündigungsschutzrecht innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hagen (Westfalen), 27.09.2005, 5 Ca 2970/04
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 29.03.2006, 18 Sa 2104/05
   

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