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BAG, Ur­teil vom 16.01.2008, 7 AZR 603/06

   
Schlagworte: Befristung: Sachgrundlos, Befristung: Verlängerung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 603/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.01.2008
   
Leitsätze: Einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs 2 S 1 Halbs 2 TzBfG steht nicht entgegen, dass in einem befristeten Anschlussvertrag eine erhöhte Arbeitszeit vereinbart wird, wenn der Arbeitgeber mit der Veränderung der Arbeitszeit einem Anspruch des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG Rechnung trägt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2005, 31 Ca 9684/05
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2006, 2 Sa 1/06
   

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