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BAG, Ur­teil vom 19.02.2008, 9 AZR 1091/06

   
Schlagworte: Berufsausbildung, Ausbildungsvergütung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 1091/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.02.2008
   
Leitsätze:

1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen.

2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 16.02.2006, ö. D. 1 Ca 2271 c/05,
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.11.2006, 5 Sa 159/06
   

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