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BAG, Ur­teil vom 22.10.2008, 4 AZR 793/07

   
Schlagworte: Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag: Bezugnahme
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 793/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.10.2008
   
Leitsätze: Eine nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird ("unbedingte zeitdynamische Verweisung"; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vergleiche BAG vom 18. April 2007, 4 AZR 652/05, BAGE 122, 74).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 07.12.2006, 1 Ca 1111/06 Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 09.08.2007, 15 Sa 170/07
   

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