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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 27.08.2008, 10 Sa 174/08

   
Schlagworte: Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 10 Sa 174/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.08.2008
   
Leitsätze: Will eine Arbeitnehmerin der Deutschen Post AG eine Nebenbeschäftigung als Zeitungszustellerin bei einem Zeitungsvertrieb aufnehmen, zu dessen Geschäftsbereich auch die Zustellung von Postsendungen gehört, ist der Arbeitgeber berechtigt, der Arbeitnehmerin diese Nebentätigkeit zu untersagen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Rosenheim, Urteil vom 15.01.2008, 5 Ca 1336/07
   

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