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BAG, Ur­teil vom 02.09.2009, 7 AZR 233/08

   
Schlagworte: Befristung, Befristung von Vertragsbestandteilen, Teilzeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 233/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.09.2009
   
Leitsätze: Außergewöhnliche Umstände, die eine befristete Aufstockung der Arbeitszeit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB als unangemessen erscheinen lassen, obwohl ein Sachgrund vorliegt, der die Befristung des Arbeitsvertrages insgesamt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG sachlich rechtfertigen würde, könnten zB darin liegen, dass der Arbeitnehmer den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat und ein freier Arbeitsplatz vorhanden war, den er nach Maßgabe des § 9 TzBfG hätte einnehmen können.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, 31. Mai 2007, Az: 1 Ca 3694/06, Urteil Landesarbeitsgericht Köln 14. Kammer, 3. Dezember 2007, Az: 14 Sa 989/07, Urteil
   

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