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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 27.08.2008, 4 Sa 36/08

   
Schlagworte: Betriebsübergang
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 4 Sa 36/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.08.2008
   
Leitsätze:

Es liegt kein Betriebsübergang auf den neuen Betreiber einer Werkskantine vor, wenn dieser nicht mehr selbst vor Ort Speisen frisch zubereitet und keine Köche mehr einsetzt, sondern nur noch zentral zubereitete Speisen aufgewärmt und ausgegeben werden und sich hierdurch der Personalbedarf halbiert und auf Hilfspersonal beschränkt. Es fehlt diesbezüglich an der Wahrung der betrieblichen Identität des Kantinenbetriebs.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 14.12.2007, 3 Ca 1067/07
   

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