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BAG, Ur­teil vom 21.07.2009, 9 AZR 431/08

   
Schlagworte: Schwerbehinderung, Öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 431/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.07.2009
   
Leitsätze:

1. Zur Erhöhung seiner Chancen im Auswahlverfahren ist ein schwerbehinderter Bewerber nach § 82 Satz 2 SGB IX von einem öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach § 82 Satz 3 SGB IX entfällt diese Pflicht ausnahmsweise, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.

2. Ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist an dem vom öffentlichen Arbeitgeber mit der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen.

Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2008, 4 Sa 1077/07
   

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