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BAG, Ur­teil vom 08.11.2007, 2 AZR 314/06

   
Schlagworte: Kündigungsschutz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 314/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.11.2007
   
Leitsätze: Der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung zählt zu den Unwirksamkeitsgründen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, die gemäß §§ 4, 6 nF KSchG rechtzeitig prozessual geltend gemacht werden müssen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen Landesarbeitsgericht Düsseldorf
   

zur Ur­teils­be­spre­chung:
07/91 Recht­zei­ti­ges Vor­brin­gen von Gründen für die Un­wirk­sam­keit ei­ner Kündi­gung gemäß § 6 KSchG

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