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BAG, Ur­teil vom 07.02.2007, 5 AZR 422/06

   
Schlagworte: Annahmeverzugslohn, Zwischenverdienst, Änderungskündigung, Kündigung: Änderungskündigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 422/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.02.2007
   
Leitsätze: Ein böswilliges Unterlassen von Erwerb im Sinne des § 615 Satz 2 BGB kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer eine vertraglich nicht geschuldete Arbeitsleistung ablehnt, die der Arbeitgeber von ihm in einem unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis verlangt.
Vorinstanzen: ArbG Kassel LArbG Frankfurt
   

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