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BAG, Ur­teil vom 19.05.2010, 4 AZR 796/08

   
Schlagworte: Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag: Bezugnahme
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 796/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.05.2010
   
Leitsätze: Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, wonach "für das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) in der jeweils gültigen Fassung" gelten, erfasst regelmäßig zunächst nicht die dem BAT nachfolgenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Eine durch den Wegfall der Dynamik entstehende Regelungslücke kann aber im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahin geschlossen werden, dass die an die Stelle des BAT getretenen Tarifregelungen in Bezug genommen sind. Das ist von den verschiedenen Nachfolgeregelungen im Zweifel diejenige, die typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 31.10.2007, 24 Ca 118/07
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.05.2008, 8 Sa 1/08
   

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