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BAG, Ur­teil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10

   
Schlagworte: Schwerbehinderung, Diskriminierung: Behinderung, Fragerecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 553/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.02.2012
   
Leitsätze: Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. einem diesbezüglich gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, dh. ggf. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 85 ff. SGB IX, zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 26.11.2009, 4 Ca 2001/09
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.06.2010, 2 Sa 49/10
   

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