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BAG, Be­schluss vom 15.03.2011, 1 ABR 97/09

   
Schlagworte: Sozialplan
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 97/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 15.03.2011
   
Leitsätze: Ist für eine Betriebsgesellschaft iSd. § 134 Abs. 1 UmwG ein Sozialplan aufzustellen, darf die Einigungsstelle für die Bemessung des Sozialplanvolumens auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Anlagegesellschaft iSd. § 134 Abs. 1 UmwG berücksichtigen. Der Bemessungsdurchgriff ist jedoch der Höhe nach auf die der Betriebsgesellschaft bei der Spaltung entzogenen Vermögensteile begrenzt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Darmstadt, Beschluss vom 14.02.2008, 12 BV 42/07
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.10.2008, 4 TaBV 68/08
   

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