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BAG, Ur­teil vom 20.04.2010, 3 AZR 225/08

   
Schlagworte: Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 225/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.04.2010
   
Leitsätze:

1. Gesamterledigungsklauseln sind im Regelfall dahin auszulegen, dass sie Betriebsrentenansprüche nicht erfassen. Die große Bedeutung von Versorgungsansprüchen erfordert eine unmissverständliche Erklärung; ein Verzicht muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden.

2. Ist ein zwischen dem Übernehmer und dem Arbeitnehmer geschlossener Arbeitsvertrag wegen Umgehung des § 613a BGB unwirksam, kommt eine Verwirkung von Betriebsrentenansprüchen gegen den Erwerber regelmäßig nicht in Betracht.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Münster, Urteil vom 27.03.2007, 3 Ca 1872/06
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 10.10.2007, 3 Sa 797/07
   

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