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BAG, Be­schluss vom 16.06.1998, 5 AZN 154/98

   
Schlagworte: Arbeitnehmer
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZN 154/98
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 16.06.1998
   
Leitsätze: Pauschal bezahlte Fotoreporter einer Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a. durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden sind, daß sie faktisch die Übernahme von Fototerminen nicht ablehnen können (Abgrenzung zu BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - AP Nr. 47 zu § 5 BetrVG 1972 mit Anm. Wank).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dresden
Sächsisches Landesarbeitsgericht
   

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zum ganzen Urteil 5 AZN 154/98