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BAG, Ur­teil vom 06.10.2010, 7 AZR 397/09

   
Schlagworte: Befristung: Vertretung, Befristung: Sachgrund
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 397/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.10.2010
   
Leitsätze:

1. Auch bei einem ständig vorhandenen Vertretungsbedarf an Lehrkräften in einem Bundesland stellt es keinen Missbrauch des eine Befristung des Arbeitsvertrags nach § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 3 TzBfG rechtfertigenden Sachgrunds der Vertretung dar, wenn das Land als Schulträger zur Vertretung einer vorübergehend ausfallenden Stammkraft eine Lehrkraft befristet einstellt, die genau dem Anforderungsprofil der Stammkraft entspricht und gerade zur Wahrnehmung von deren Aufgaben fachlich, örtlich und zeitlich geeignet ist.

2. Der Personalrat hat nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte - Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH) - kein Mitbestimmungsrecht bei der Befristung von Arbeitsverträgen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 03.12.2008, 4 Ca 1422 b/08
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.2009, 4 Sa 1/09
   

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