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EuGH, Ur­teil vom 08.11.2012, C-229/11 C-230/11 - Tolt­schin

   
Schlagworte: Urlaub, Kurzarbeit
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-229/11
C-230/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.11.2012
   
Leitsätze: Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten – wie etwa einem von einem Unternehmen und seinem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan –, nach denen der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis berechnet wird, nicht entgegenstehen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Passau, Beschluss vom 13.04.2011, 1 Ca 62/11 und 1 Ca 63/11
   

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