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BAG, Ur­teil vom 26.06.2001, 9 AZR 392/00

   
Schlagworte: Zeugnis
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 392/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.06.2001
   
Leitsätze: Lässt sich ein Arbeitgeber bei der Ausstellung des Zeugnisses durch einen Angestellten vertreten, ist im Arbeitszeugnis deutlich zu machen, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war. Ist der Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, so ist das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung auszustellen, das auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen muss (Bestätigung und Fortführung von BAG vom 16. 11. 1995 - 8 AZR 983/94 - EzA BGB § 630 Nr. 20; vom 21. 9. 1999 - 9 AZR 893/98 - AP Nr. 23 zu § 630 BGB = EzA BGB § 630 Nr. 22).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Herford
Landesarbeitsgericht Hamm
   

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