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BAG, Ur­teil vom 26.07.1995, 5 AZR 22/94

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Dozent, Weisungsrecht, Scheinselbständigkeit, Eingliederung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 22/94
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.07.1995
   
Leitsätze: Lehrkräfte, die an Volkshochschulen Kurse zur Erlangung des Haupt- oder Realschulabschlusses leiten, sind jedenfalls dann Arbeitnehmer, wenn sie in dem Schulbetrieb eingegliedert werden und nicht nur stundenweise Unterricht erteilen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt
Hessisches Landesarbeitsgericht
   

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