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BAG, Ur­teil vom 03.03.1993, 5 AZR 182/92

   
Schlagworte: Zeugnis, Zeugnis: Geschäftspapier
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 182/92
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 03.03.1993
   
Leitsätze: Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Siegburg
Landesarbeitsgericht Köln
   

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