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BAG, Ur­teil vom 26.04.1995, 7 AZR 936/94

   
Schlagworte: Arbeitsvertrag, Einstellungsanspruch, Befristung, Zeitvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 936/94
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.04.1995
   
Leitsätze:

Eine Nebenbestimmung im Zuweisungsbescheid, die eine Förderung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von einer späteren Übernahme des zugewiesenen Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abhängig macht, begründet keine Rechte des Arbeitnehmers auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem Maßnahmeträger.

Das schließt es nicht aus, daß der Maßnahmeträger bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Erwartung geweckt hat, mit ihm nach Abschluß der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme das Arbeitsverhältnis unbefristet fortzusetzen. Hierzu kann er wegen eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestandes verpflichtet sein.

Vorinstanzen: ArbG Köln LAG Köln
   
Ab­ge­druckt in: AP (Ar­beits­recht­li­che Pra­xis) AFG § 91 Nr.4

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