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LAG Köln, Ur­teil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

   
Schlagworte: Strafanzeige, Kündigung: Strafanzeige, Whistleblowing
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 6 Sa 304/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.02.2012
   
Leitsätze: Für die Beurteilung der Frage, ob eine gegen den Arbeitgeber gerichtete Strafanzeige durch den Arbeitnehmer (sog. whistleblowing) einen wichtigen Kündigungsgrund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB bildet, hat eine an den Grundrechten der Beteiligten orientierte umfassende Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung von Interessen der Allgemeinheit stattzufinden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 7.12.2010, 4 Ca 2873/10
   

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