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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Bagatellkündigung, Kündigung: Straftat
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 3 Sa 641/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 03.03.2011
   
Leitsätze: Außerordentliche Kündigung eines als Buchhalter antgestellten Betriebsratsvorsitzenden Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrats und des Integrationsamts, weil dieser eine Forderung des Arbeitgebers auf Zahlung von € 20,00 wegen Verlustes und Neuausstellung einer Zugangskarte zum Betrieb in der Weise selbst umgebucht hat, dass dieser Betrag in zwei Teilbeträge zu je € 10,00 aufgeteilt und auf ein anderes Konto als Aufwand des Betriebsrats zu Lasten des Betriebsrats-Budgets gebuche hat. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung im Gegensatz zum Arbeitsgericht als wirksam angesehen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 28.05.2010, 31 Ca 18907/09
   

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