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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 20.04.2007, 6 Sa 162/07

   
Schlagworte: Annahmeverzugslohn, Freistellung: Zwischenverdienst
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Sa 162/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.04.2007
   
Leitsätze: Wird in einem Prozessvergleich die widerrufliche Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses vereinbart, braucht sich der Arbeitnehmer mangels einer dahingehenden Regelung anderweitig erzielten Verdienst nicht anrechnen zu lassen, muss allerdings auf eine unter Beachtung von Treu und Glauben erfolgte Aufforderung des Arbeitgebers seine Tätigkeit bei diesem wieder aufnehmen. (Rn.26)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 23.11.2006, 8 Ca 1384/06
   

zum Ur­teils­kom­men­tar:
07/28 LAG Ber­lin-Bran­den­burg: Zwi­schen­ver­dienst bei Frei­stel­lung

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