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BAG, Ur­teil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

   
Schlagworte: Sozialauswahl: Altersgruppen, Diskriminierung: Alter, Sozialauswahl
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 42/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.12.2011
   
Leitsätze: Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.08.2009 - 11 Sa 320/09
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 07.01.2009 - 2 Ca 1849/08 EU
   

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