HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 20.10.2011, 10 TaBV 567/11

   
Schlagworte: Betriebsratsmitglied
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 10 TaBV 567/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.10.2011
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einzelne Betriebsratsmitglieder in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern, auch wenn der Wahrnehmung kein Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 10.02.2011, 54 BV 10118/10
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 10 TaBV 567/11