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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Be­schluss vom 30.10.2009, 6 TaBV­Ga 2284/09

   
Schlagworte: Betriebsrat: Luftfahrtunternehmen
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 TaBVGa 2284/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 30.10.2009
   
Leitsätze: § 117 BetrVG unterliegt keiner richtlinienkonformen Auslegung dahin, dass für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eines Luftfahrtunternehmens die Wahl eines Betriebsrates auch ohne Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages betrieben werden kann. (Rn.29)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 24.09.2009, 1 BVGa 7/09
   

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