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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 14.03.2012, 15 Sa­Ga 2383/11

   
Schlagworte: Bewerbung, Anforderungsprofil, Öffentlicher Dienst
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 SaGa 2383/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.03.2012
   
Leitsätze: 1. Wird für eine Stelle im öffentlichen Dienst ein Anforderungsprofil mit sachfremden Erwägungen erstellt, dann hat der unterlegene Bewerber in der Regel einen Anspruch auf erneute Entscheidung über seine Bewerbung.
2. Dem steht nicht entgegen, dass bei sachgerechten Erwägungen das Anforderungsprofil möglicherweise in gleicher Weise erstellt worden wäre.
3. Ein Verfügungsgrund entfällt in Konkurrentenrechtstreitigkeiten nicht schon dann, wenn der im I. Rechtszug unterlegene Verfügungskläger die Berufungsbegründungsfrist in vollem Maße ausschöpft.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 26.10.2011, 8 Ga 32/11
   

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