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BAG, Be­schluss vom 15.12.2012, 7 ABR 34/11

   
Schlagworte: Betriebsratswahl, Betriebsratswahl: Wahlrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 34/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 15.12.2012
   
Leitsätze:

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind dort bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum Betriebsrat wählbar.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kiel, Beschluss vom 13.01.2010, 4 BV 49 b/10
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2011, 2 TaBV 35/10
   

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