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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 17.07.2008, 9 Sa 20/08

   
Schlagworte: Weisungsrecht, Direktionsrecht, Arbeitszeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 9 Sa 20/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.07.2008
   
Leitsätze:

1. § 106 GewO gibt dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit, durch Weisung - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Sonntagsarbeit anzuordnen. (Rn.39)

2. Dafür ist es nicht erforderlich, dass diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber eingeräumt ist. (Rn.46)

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 19.02.2008, 12 Ca 409/07
   

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