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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Teil­ur­teil vom 14.04.2010, 10 Sa 59/09

   
Schlagworte: Elternzeit: Verlängerung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 10 Sa 59/09
Typ: Teilurteil
Entscheidungsdatum: 14.04.2010
   
Leitsätze: Stimmt ein Arbeitgeber einer beantragten Verlängerung der Elternzeit im Rahmen des § 15 II BEEG nicht zu, ist nicht zu prüfen, ob die Ablehnung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG billigem Ermessen entspricht. Die Ablehnung durch den Arbeitgeber bedarf bis zur Begrenzung durch den Rechtsmissbrauch keiner Begründung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 01.09.2009, 8 Ca 109/09
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 315/10
   

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