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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 13.04.2010, 3 Sa 906/09

   
Schlagworte: TV-Ärzte, Vergütung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 3 Sa 906/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.04.2010
   
Leitsätze: Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den BAT/VKA "in der jeweils ... geltenden Fassung" sowie diesen ergänzende Tarifverträge, so ist für die Anwendung des TV-Ärzte/VKA kein Raum, da sich dieser weder als eine "Fassung" des BAT/VKA noch als ein diesen ergänzender Tarifvertrag darstellt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 5.08.2009, 3 Ca 26/09
   

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