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BAG, Ur­teil vom 09.04.2014, 10 AZR 637/13

   
Schlagworte: Leidensgerechte Arbeit, Krankheit: Schonarbeit, Beschäftigungsanspruch, Annahmeverzug, Schichtdienst, Weisungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 637/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.04.2014
   
Leitsätze:

1. Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.


2. Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot iSd. §§ 294, 295 BGB.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 14.11.2012 - 8 Ca 1434/12
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.5.2013 - 5 Sa 78/13
   

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