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BAG, Ur­teil vom 25.06.2014, 7 AZR 847/12

   
Schlagworte: Betriebsrat, Betriebsratsmitglied, Befristung, Zeitvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 847/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.06.2014
   
Leitsätze: Benachteiligt ein Arbeitgeber ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied, indem er wegen dessen Betriebsratstätigkeit den Abschluss eines Folgevertrags ablehnt, hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist im Wege der Naturalrestitution auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 2.11.2011 - 3 Ca 366/11
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 8.8.2012 - 2 Sa 1733/11
   

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