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BAG, Ur­teil vom 21.06.2012, 8 AZR 364/11

   
Schlagworte: Diskriminierung: Ethnische Herkunft, Diskriminierung: Indiz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 364/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.06.2012
   
Leitsätze:

1. Werden in einem Betrieb keine Arbeitnehmer nichtdeutscher Herkunft beschäftigt, jedoch im gesamten Unternehmen Arbeitnehmer aus insgesamt 13 Nationen, so ist dies kein aussagekräftiges Indiz dafür, dass in diesem Betrieb Arbeitnehmer nichtdeutscher Herkunft benachteiligt werden.


2. Gegebene, jedoch falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen für eine benachteiligende Maßnahme können Indizwirkung iSd. § 22 AGG haben.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 14.7.2010 - 1 Ca 218/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.2011 - 9 Sa 678/10
   

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