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EuGH, Ur­teil vom 06.03.2014, C-458/12 - Ama­to­ri u.a.

   
Schlagworte: Betriebsübergang: Wirtschaftliche Einheit, Betriebsübergang: Konzern, Betriebsteilübergang
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-458/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.03.2014
   
Leitsätze:

1. Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die bei einem Übergang eines Unternehmensteils den Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse des Veräußerers in einem Fall gestattet, in dem dieser Unternehmensteil keine funktionell selbständige wirtschaftliche Einheit darstellt, die vor seinem Übergang bestand.

2. Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die den Eintritt des Erwerbers in die Arbeitsverhältnisse des Veräußerers in einem Fall gestattet, in dem nach dem Übergang des betreffenden Unternehmensteils der Veräußerer eine starke beherrschende Stellung gegenüber dem Erwerber einnimmt.

Vorinstanzen:
   

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