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BAG, Ur­teil vom 17.02.2009, 9 AZR 676/07

   
Schlagworte: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dienstkleidung, Bekleidung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 676/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.02.2009
   
Leitsätze: Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, in der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgelt ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen zu "verrechnen".
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 26.10.2006 - 2 Ca 350/06
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 16.7.2007 - 9 Sa 1894/06
   

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