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BAG, Ur­teil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 844/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.05.2013
   
Leitsätze: Hatte der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit, die Abgeltung des ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs in Anspruch zu nehmen, und schließt er einen Vergleich mit einer Ausgleichsklausel, der zufolge sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis „erledigt“ sind, erfasst diese grundsätzlich auch den Urlaubsabgeltungsanspruch. Der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung stehen weder § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG noch Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie entgegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 20.12.2010 - 11 Ca 2485/10
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.5.2011 - 9 Sa 86/11
   

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