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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 14.10.2014, 1 Sa 151/14

   
Schlagworte: Kündigungsschutz: Kleinbetrieb, Kleinbetrieb
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 1 Sa 151/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.10.2014
   
Leitsätze:

1. Die Kündigung einer 19 Jahre lang beschäftigten Mitarbeiterin in einem Betrieb mit 5 Arbeitnehmern ist nicht treuwidrig, wenn die Mitarbeiterin bei Zugang der Kündigung bereits längere Zeit erkrankt ist (hier: 2,5 Monate) und auf Nachfrage keine Angaben zu einem möglichen Zeitpunkt der Wiedergenesung machen kann, wenn eine befristete Ersatzeinstellung wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich ist und die Arbeitskraft - wie regelmäßig - dringend benötigt wird.

2. § 242 BGB verlangt in diesem Fall nur, dass ein "irgendwie einleuchtender" Grund für die Kündigung vorliegt, eine dreistufige Prüfung nach den Grundsätzen der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach § 1 II KSchG erfolgt nicht.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 25.03.2014, 3 Ca 2678/13
   

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