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LAG Mün­chen, Teil­ur­teil vom 07.10.2010, 2 Sa 1206/09

   
Schlagworte: Schadensersatz, Gehaltseinbußen
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 2 Sa 1206/09
Typ: Teilurteil
Entscheidungsdatum: 07.10.2010
   
Leitsätze: 1. Stellt der Arbeitgeber den Außendienstmitarbeitern zur Kundenakquise Adressen ernsthafter Interessenten zur Verfügung, die durch Mitarbeiter des Arbeitgebers beschafft wurden, besteht ohne entsprechende vertragliche Regelung grundsätzlich keine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Vorwerbern die Adressen beschaffen, nicht zu unterschreiten.

2. Auch eine langjährige Praxis begründet keine solche Verpflichtung aus betrieblicher Übung.

3. Im konkreten Fall wird ein Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verneint.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 24.11.2009, 25 Ca 17216/08
   

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