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LAG Hamm, Ur­teil vom 24.04.2008, 11 Sa 95/08

   
Schlagworte: Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Rechte Betroffener, Bewerbung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 11 Sa 95/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.04.2008
   
Leitsätze:

1. Eine Stellenanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)" genügt dem AGG.

2. Wendet sich der Personal suchende Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit und schaltet diese daraufhin eine Internetanzeige "Hotelfachfrau (Hotelfachmann, - frau)", so ist eine daraus hergeleitete und unzulässig verkürzte Anzeige "Hotelfachfrau" eines privaten Internetportals kein tragfähiges Indiz für einen Diskriminierungswillen des Arbeitgebers i.S.d. § 22 AGG.

3. Etwas anders würde nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber die unzulässige Verkürzung der Stellenanzeige nachweislich veranlasst oder wissentlich geduldet hätte.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Münster, 3 Ca 1839/07
   

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