HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Schles­wig-Hol­stein, Be­schluss vom 30.09.2008, 2 TaBV 25/08

   
Schlagworte: Betriebsrat
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 2 TaBV 25/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 30.09.2008
   
Leitsätze: Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb erfasst nicht einen Aufruf gegen den Irak-Krieg. Dieser kann ggf. den Frieden des Betriebs beeinträchtigen. In einem Unternehmen mit amerikanischer Mutter, in dem Güter hergestellt werden, die in dem Krieg eingesetzt werden, kann ein Aufruf gegen den Irak-Krieg gerechtfertigt sein, wenn dabei die ethische Frage aufgeworfen wird, ob die Unterstützung des Krieges durch die eigene Arbeit hinzunehmen ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 2 TaBV 25/08