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BAG, Be­schluss vom 10.10.2007, 7 ABR 51/06

   
Schlagworte: Betriebsrat: Beschluss
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 51/06
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 10.10.2007
   
Leitsätze: Der Betriebsrat kann durch eine nachträgliche Beschlussfassung eine von dem Betriebsratsvorsitzenden zuvor ohne Rechtsgrundlage im Namen des Betriebsrats getroffene Vereinbarung genehmigen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Darmstadt, Beschluß vom 10.08.2005 - 5 BV 26/04
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluß vom 1.6.2006 - 9 TaBV 164/05
   

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