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LAG Hamm, Ur­teil vom 09.03.2012, 7 Sa 1500/11

   
Schlagworte: AGB-Kontrolle, Rückzahlungsklausel, Fortbildungskosten, Benachteiligung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 7 Sa 1500/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.03.2012
   
Leitsätze: Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung von Fort- und Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe, jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 16.08.2011, 2 Ca 1419/11
   

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