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ArbG Duis­burg, Ur­teil vom 02.07.2009, 1 Ca 731/09

   
Schlagworte: Kündigung: Verhaltensbedingt
   
Gericht: Arbeitsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 1 Ca 731/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.07.2009
   
Leitsätze: Eine einmalige leicht fahrlässige Pflichtverletzung, die eine Vermögensgefährdung des Arbeitgebers in größerem Umfang verursacht, rechtfertigt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung nicht.
Vorinstanzen:
   

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