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BAG, Ur­teil vom 25.03.2015, 5 AZR 602/13

   
Schlagworte: Überstunden, Überstundenklage, Schätzung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 602/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.03.2015
   
Leitsätze:

1. Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer die Klausel, er werde „in Vollzeit“ beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt.

2. Steht fest (§ 286 ZPO), dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Dar-legungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Mindestumfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 23.10.2012 - 5 Ca 2205/12
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18.4.2013 - 8 Sa 1649/12
   

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