HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Be­triebs­ver­ein­ba­rung

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Be­triebs­ver­ein­ba­rung von 2001 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Dokument mit Unterschriftenzeile und Füller

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Be­triebs­ver­ein­ba­rung.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2001, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

Arbeitsrecht aktuell 2022

 

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Arbeitsrecht aktuell 2008

 

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Arbeitsrecht aktuell 2001

Letzte Überarbeitung: 26. August 2022

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie als Ar­beit­neh­mer oder als Be­triebs­rat Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit den Rech­ten und Pflich­ten ha­ben, die sich aus ei­ner be­ste­hen­den Be­triebs­ver­ein­ba­rung er­ge­ben (könn­ten), oder wenn es Pro­ble­me mit der Durch­füh­rung, Än­de­rung oder Be­en­di­gung ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung gibt, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Be­triebs­rä­te un­ter­stüt­zen wir auf der Grund­la­ge ei­ner ent­spre­chen­den Be­schluss­fas­sung, die uns als Kanz­lei be­auf­tragt, und ei­ner Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung des Ar­beit­ge­bers ent­spre­chend die­sem Be­triebs­rats­be­schluss.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die Be­auf­tra­gung ei­ner Rechts­an­walts­kanz­lei mit Be­ra­tungs­leis­tun­gen oder mit der Ver­tre­tung des Be­triebs­rats in ei­nem Ei­ni­gungs­stel­len­ver­fah­ren oder vor dem Ar­beits­ge­richt ei­ne ord­nungs­ge­mä­ße Be­schluss­fas­sung vor­aus­setzt, und dass die­se Be­schluss­fas­sung im Streit­fall ar­beit­ge­ber­sei­tig oft ge­nau über­prüft wird. Bit­te spre­chen Sie uns mög­lichst früh­zei­tig an, um ei­ne kor­rek­te Be­schluss­fas­sung si­cher­zu­stel­len.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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