HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: In­ter­es­sen­aus­gleich

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma In­ter­es­sen­aus­gleich von 2008 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
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Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma In­ter­es­sen­aus­gleich.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2008, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

 

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

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Arbeitsrecht aktuell 2011

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

 

Arbeitsrecht aktuell 2008

Letzte Überarbeitung: 8. Januar 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie als Be­triebs­rat im Zwei­fel dar­über sind, ob ei­ne vom Ar­beit­ge­ber ge­plan­te Maß­nah­me als Be­trieb­s­än­de­rung an­zu­se­hen bzw. ob sie in­ter­es­sen­aus­gleichs­pflich­tig ist, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne. Wir un­ter­stüt­zen Be­triebs­rä­te auch bei der Ge­stal­tung von Be­trieb­s­än­de­run­gen, ins­be­son­de­re bei Ver­hand­lun­gen über ei­nen In­ter­es­sen­aus­gleich und bei der Er­rich­tung ei­nes So­zi­al­plans.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die Be­auf­tra­gung ei­ner Rechts­an­walts­kanz­lei mit Be­ra­tungs­leis­tun­gen oder mit der Ver­tre­tung des Be­triebs­rats in der Ei­ni­gungs­stel­le oder vor Ge­richt ei­ne ord­nungs­ge­mä­ße Be­schluss­fas­sung des Gre­mi­ums vor­aus­setzt und dass die­se im Streit­fall ar­beit­ge­ber­sei­tig oft sehr ge­nau über­prüft wird. Bit­te spre­chen Sie uns mög­lichst früh­zei­tig an, um ei­ne kor­rek­te Be­schluss­fas­sung si­cher­zu­stel­len.

Für ei­ne ra­sche und ef­fek­ti­ve Un­ter­stüt­zung be­nö­ti­gen wir - so­weit vor­han­den - die Mit­tei­lun­gen des Ar­beit­ge­bers über be­vor­ste­hen­de be­trieb­li­che Än­de­run­gen, auch wenn die­se aus Sicht des Be­triebs­rats un­voll­stän­dig oder un­rich­tig sein soll­ten.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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