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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 27.04.2010, 1 ABR 101/09

   
Schlagworte: Tariffähigkeit, Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 101/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.04.2010
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20.05.2009, 9 TaBV 105/08
   


Bun­des­ar­beits­ge­richt

Die Vor­sit­zen­de des Ers­ten Se­nats
 

 

1 ABR 101/09

Er­furt, 27. April 2010

 

BESCHLUSS

In dem Be­schluss­ver­fah­ren

 

mit den Be­tei­lig­ten

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

-2-

 

7.

8.

wird das Ver­fah­ren gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 ArbGG ein­ge­stellt.

Die Rechts­be­schwer­deführer - Be­tei­lig­te zu 2) und 8) - ha­ben die mit Schriftsätzen vom 22. Ju­li und 21. Ju­li 2009 je­weils ein­ge­leg­ten Rechts­be­schwer­den ge­gen den Be­schluss des Lan­des­ar­beits­ge­richts Köln vom 20. Mai 2009 - 9 TaBV 105/08 - mit wei­te­ren am 12. April und 14. April 2010 ein­ge­gan­ge­nen Schriftsätzen zurück­ge­nom­men.

Schmidt

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