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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Ur­teil vom 14.04.2011, 6 Sa 1499/10

   
Schlagworte: Teilzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 6 Sa 1499/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.04.2011
   
Leitsätze: Haben die Parteien eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart, so begründet auch eine jahrelange faktische Vollzeitbeschäftigung aufgrund entsprechender Mehrarbeitsanordnungen des Arbeitgebers nicht ohne Weiteres ein Vollzeitarbeitsverhältnis.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 3.11.2010, 2 Ca 1989/10
   

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